Zebisch & Zukowski - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Zebisch & Zukowski - Fachanwälte für Strafrecht Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Unsere Rechtsgebiete

Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen Sie unsere Fachanwälte vertreten.

Unsere Schwerpunkte

Strafrecht

 

Häufig führen kleine Alltagsverfehlungen zu Strafverfahren, deren Ausmaß Sie nie für möglich gehalten hätten. In deren Folge geht es zwar eher selten um die nächsten Jahre Ihres Lebens, aber vielleicht bereits um die Eintragung im Führungszeugnis.

 

Straftaten sind eben nicht nur Mord und Totschlag, Raub oder Erpressung, sondern auch Betrug und der einfache Diebstahl. Schon das bloße “Schwarzfahren”, mithin die Leistungserschleichung, kann für Sie mit schlaflosen Nächten einhergehen. Dabei kann schon ein kleiner Moment der Unkonzentriertheit oder des Leichtsinns zu einem Unfall mit Verletzten oder gar Toten führen, dessen Folge dann ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung ist und den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg oder einen Regress Ihrer Haftpflichtversicherung bedeuten kann. Und selbst wenn es Ihnen zunächst “nur” um das Ansehen in Ihrer Familie und Ihrem Bekanntenkreis geht, sollten Sie die Rechte als Beschuldigter im Strafverfahren kennen.

 

Insoweit beraten und vertreten wir Sie fachkundig und helfen Ihnen gern in allen Bereichen des Strafrechts. Selbstverständlich nehmen wir für Sie auch die Rechte als Verletzte, etwa im Rahmen eines Adhäsions- oder Nebenklageverfahrens war.

 

In Ermittlungsverfahren sollte für Sie die Regel "Reden ist Silber - Schweigen ist Gold." gelten. Als Beschuldigter haben Sie das Recht Angaben zum Sachverhalt nicht zu tätigen. Fragen Sie zunächst Ihren Anwalt des Vertrauens.

 

 

Verkehrsrecht

 

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen nunmehr Schadensersatz- und gegebenenfalls auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen? Dabei fragen Sie sich, ob der Unfallgegner überhaupt schuld am Unfall war oder ob unter Umständen doch Sie einen Fehler im Straßenverkehr begangen haben? Vielleicht haben Sie – was jedem schon passiert ist – die Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein anderes Verkehrsschild übersehen?

 

Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Auch wer nicht am Unfall Schuld ist, sollte einen Rechtsanwalt ins Vertrauen ziehen, um seine Forderungen umfassend geltend machen zu können.

Vertrauen Sie deshalb uns Ihren verkehrsrechtlichen Fall an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent den Angelegenheiten

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen;
  • Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht im Straßenverkehr sowie in
  • Kraftfahrtversicherungsangelegenheiten (Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung)

und helfen Ihnen, Ihr gutes Recht zu wahren und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

Allgemeines Zivilrecht

 

Ob Vertragsgestaltungen, Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen bei Mietverträgen, Telefonverträgen oder Fragen zu Internetverträgen;  im Bereich des Zivilrechts beraten und betreuen wir Sie umfassend.

Weitere Rechtsbereiche

Wir beraten und vertreten Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf

  •  Wirtschaftsrecht
  •  Steuerrecht
  •  Arbeitsrecht
  •  Straßenverkehrsrecht

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter +49 351 4568250 oder direkt per Kontaktformular.

Kontakt und Termine

Anschrift

Zebisch & Zukowski

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Königsbrücker Str.54
01099 Dresden

 

Telefon

+49 351 4568250

 

Fax

+49 351 4568251

 

E-Mail

info@zz-anwaelte.de

 

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